Ist ein Spieluhrenhersteller nicht auch ein Musikverleger?

 

Es ist durchaus möglich oder sogar wahrscheinlich, dass ein Arbeiter, der für das Arrangement zuständig war, eine eigene Komposition gesetzt hat. Ein Beleg dafür wird sich allerdings kaum finden lassen.

 

Dafür, dass auch auf Kundenwunsch Musikstücke arrangiert werden, die vom Besteller des Spielwerkes stammen, ist die Nr. 45904 von Rzebitschek ein guter Beleg. Diese Firma bot ein solches Service sogar auf ihren Firmenvignetten an:


Als „Musikverlegungs-Inhaber“ hat sich Franz Einsidl bezeichnet, wie das „Verzeichnis der legitimierten Wähler der acht Wahlbezirke für … Wien, Wien 1861“ m Abschnitt „Dritter Wahlkörper, Verzeichnis der im sechsten Bezirk (Neubau) legitimierten Wähler belegt“:

 

 

Dies ist ein starker Hinweis dafür, dass Einsidl kurz zuvor einen Kundenwunsch erfüllte, der ihm zum damaligen Zeitpunkt das Gefühl verlieh, dass sein Spielwerk der einzige Beleg für dieses Musikstück war.

 

Schon im nächsten Jahrgang desselben Reihenwerkes (und im gleichnamigen Abschnitt) kehrte Einsidl allerdings zur gewohnten Berufsangabe zurück: